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Weisungen IPO - Achtung Aenderung

An der gestrigen TKGS-Sitzung wurde beschlossen die folgende Text-Passage aus der Weisung der TKGS (für die Schweiz definierte Abweichungen) zur FCI IPO zu streichen.

Punkt 13.
An Schweizermeisterschaften und Ausscheidungsprüfungen der TKGS und der Rasseclubs gilt die Bestimmung des Leitfadens nicht, wonach der LR Hunde nicht richten darf, die in seinem Eigentum oder Besitz stehen oder deren Halter er ist; Hunde deren Eigentümer, Besitzer oder Halter mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben; Hunde die von Personen vorgeführt werden, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben.

In der Vergangenheit hat diese Anpassung verschiedentlich für Unklarheiten gesorgt, welche auch dazu führten, dass gegen Leistungsrichter disziplinarische Massnahmen ausgesprochen werden mussten.
Mit der Streichung dieses Artikels gilt uneingeschränkt die Original Textpassage für FCI IPO Prüfungen in der Schweiz.

Damit ist ab sofort die Weisung FCI IPO Ausgabe 2 gültig welche unter der Rubrik IPO als Version 2 (Seite 5) bereits aufgeschaltet wurde.

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