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Urteil des Verbandsgerichts in Sachen Startverbot für PR

An ihrer Sitzung vom 18. Dezember 2009 hat die TKGS beschlossen, dass Prüfungsrichter an dem Tag, an welchem sie richten, nicht an der gleichen Prüfung als Teilnehmer starten dürfen. Der Beschluss wurde in Hunde Nr. 1/10 vom 22. Januar 2010 veröffentlicht. Gegen diesen Entscheid erhoben drei betroffene Prüfungsrichter beim Verbandsgericht Rekurs.

Das Verbandsgericht hat am 27. Juli 2010 ein Urteil gefällt und die drei Rekurse gutgeheissen.

Damit ist der Beschluss der TKGS aufgehoben.

Das Verbandsgericht begründet seinen Entscheid im Wesentlichen damit, dass die geltenden Reglemente die Teilnahme eines PR nicht explizit auschliessen und dass ein solches Verbot nicht durch einen Beschluss der TKGS erlassen werden kann, sondern nur durch die DKGS in Form einer Reglementsänderung.

Die TKGS nimmt das Urteil zur Kenntnis und wird die erforderliche Reglementsänderung voraussichtlich zu Handen der DKGS 2012 beantragen.

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