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Veröffentlicht: Dienstag, 30. Dezember 2014 13:14
Leistungsheft
Leistungsheft allgemeine Information
Leistungsheft rot
Die Sektionen/Rassevereine und deren Ortsgruppen und die TKGS sind berechtigt, ein rotes
Leistungsheft für Hunde mit einem Eintrag im Schweizerischen Hundestammbuch (SHSB)
für ihre Mitglieder mit Wohnsitz in der Schweiz auszustellen. Das rote Leistungsheft erhält
seine Gültigkeit mit den Unterschriften des Vereins-/OG-Präsidenten und seines Aktuars,
und dem Klubstempel.
Die Abgabe des Leistungsheftes wird auch auf der Abstammungsurkunde eingetragen, wenn
dies so vorgesehen ist. Jedes Ausstellen eines Leistungsheftes ist dem Kontrolleur der
TKGS zu melden. Dazu ist eine Kopie der ausgefüllten Innenseite des Leistungsheftes mit
den Angaben zum Hund sowie die vollständige Adresse des Eigentümers, oder des
vollständig ausgefüllten Antrages an den Kontrolleur der TKGS zu senden, dies per Post
oder (besser) e-mail.
Antrag Leistungsheft rot als PDF
Leistungsheft grün
Ein Leistungsheft grün wird auf Hunde «ohne FCI anerkannte Abstammung» und auf den
Eigentümer des Hundes ausgestellt.
Ein solches Leistungsheft grün kann nur der Kontrolleur der TKGS ausstellen.
Bei einem brieflichen Antrag gilt: eine Sektion/Rasseverein oder eine Ortsgruppe bestätigt
auf dem vollständig ausgefüllten Antragsformular für ein Leistungsheft grün die Richtigkeit
der Angaben und der Mitgliedschaft zur SKG.
Antrag Leistungheft grün als PDF
Onlinebestellung Leistungsheft grün
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