VPG
- Details
- Veröffentlicht: Freitag, 17. März 2017 09:20
TECHNISCHE KOMMISSION FÜR DAS GEBRAUCHS-
UND SPORTHUNDEWESEN (TKGS)
der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft SKG
Gemäss allgemeinen Bestimmungen der TKGS ist eine bestandene BH/VT-Prüfung nach FCI IGP eine gültige Voraussetzung für den Start in Lawinenhundeprüfungen.
Ranglisten LawH Schweizermeisterschaften
MR Schutzdiensthelfer Einsatz an Prüfungen
Jeder Hund, der in der Sparte Mondioring in der Schweiz starten möchte, muss entweder die FCI-BH/VT Prüfung oder diesen Soziabilitätstest erfolgreich absolviert haben. Künftig werden wir möglichst bei jeder Prüfung, die ein französischer oder ein schweizerischen Leistungsrichter in der Schweiz richtet, die Möglichkeit bieten den C.S.A.U. zu absolvieren.
Die Präsentation des Hundes kostet Fr. 20.--. Dieser Betrag geht zu Gunsten des Veranstalters. Der Test wird ins Leistungsheft eingetragen und der Leistungsrichter bestätigt mit seiner Unterschrift.
Der Test berechtigt ebenfalls zum Start im Ausland.
Rückfragen zum Thema SKN beantwortet die TKGS wie folgt:
Hunde die bis Ende 2016 mit dem SKN oder der BH1 als Einsteigertest Mondioring-Prüfungen abgelegt haben, können mit dieser Konstellation weiterhin in der Schweiz starten. Wie die FCI den Umstand hinsichtlich des SKN bewertet, können wir nicht beeinflussen und wir empfehlen deshalb diesen Hundeführern mit ihren Hunden den C.S.A.U. noch nachzuholen. (Selbstverständlich setzt sich die TKGS bei der FCI dafür ein, dass die früher geltende Regelung für die Hunde, die in dieser Konstellation bereits Prüfungen abgelegt haben, auch weiterhin akzeptiert wird. Eine Prognose darüber wie die einzelnen Länder oder Funktionäre mit dieser Angelegenheit umgehen, können wir aber nicht machen.)
Hunde, die ab dem 11.3.2017 ihre erste Mondioring-Prüfung ablegen, müssen in jedem Fall den bestandenen C.S.A.U. oder eine bestandene FCI-BH/VT Prüfung im Leistungsheft nachweisen können, bevor sie zur Prüfung zugelassen werden.
Für die Teilnahme an Prüfungen in Frankreich, muss jeder Hund eine französische Linzenz besitzen. Diese muss neu ab 2016 im Voraus bestellt werden. Dazu muss einmalig das folgende Formular ausgefüllt werden:
Der Antrag für die Lizenz muss jährlich ausgefüllt werden. Beim ersten Antrag muss eine Kopie des Stammbaumes mitgesendet werden. Bei einer Erneurung ist dies nicht mehr nötig. Bitte bachtet, dass das Fomular korrekt und komplett ausgefüllt ist, sonst wir es nicht bearbeitet.
Das ausgefüllte Formular kann zusammen mit der Kopie des Stammbaumes und 10 Euro pro Hund an die folgende Adresse gesendet werden:
Monsieur Bernard ROSER
1 rue Charles Gounod
67550 VENDENHEIM
Tel. 03 88 69 45 19
Email : Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internationale Prüfungsordnungen
ab dem 01.01.2019 kann in der Schweiz die BH/VT absolviert werden.
Eine bis zum 31.12.18 in der Schweiz abgelegte BH 1 nach NPO 15 wird als Einstieg für die FCI IPO/IGP Klassen sowohl in der Schweiz als auch im Ausland anerkannt bleiben.
Für Deutschland gilt die Sonderregelung, dass der SV die BH1 nur dann anerkennt, wenn die erste IPO 1-Prüfung ebenfalls in der Schweiz absolviert wird.
Die Anerkennung durch den VDH ist analog der Schweizer Regelung gegeben.
Eine nach dem 01.01.2019 abgelegte BH 1 Prüfung berechtigt somit nicht mehr zum Einstieg in die FCI IGP Klassen.
Fragebogen Sachkunde D mit Antworten
Fragebogen Sachkunde F mit Antworten
Ausführungsbestimmungen zur Prüfung TKGS Basis Sporthundetrainer SKG
Liste aller lizenzierten Sporthundetrainer Basis: Stand 09.09.2024